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Österreich

















Im Bereich Windkraftanlagen Diese Verordnung führt zu erhöhten Kosten,
wurde der neue Tarif für 2016 mit wodurch die Gewinne deutlich reduziert werden
9,04 Euro-Cent/kWh größenunab- können. Ebenso sind Kosten für Ausgleichse-
hängig verordnet. nergie ein erheblicher Kostenfaktor.

Im Bereich Photovoltaik wurde die
Förderhöchstgrenze von 200 kWp
pro Anlage beibehalten. Bei PV-An -
lagen größer 5 kWp und kleiner
200 kWp ergibt sich für Projekte,
die im Jahr 2016 einen Antrag bei der OeMAG
stellen und einen Vertrag abschließen können,
ein Tarif von 8,24 (2015: 11,50) Euro-Cent/kWh
für gebäudeintegrierte und für fassadeninte-
grierte PV-Anlagen. Weiters ist ein Investitions-
zuschuss von 40 % und maximal EUR 375/kWp
(alt: 30 %; maximal EUR 200/kWp) möglich. Der
Tarif für gebäudeintegrierte Anlagen sank somit
um stattliche 28,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
Für PV-Anlagen auf Freiflächen gibt es seit dem
Jahr 2015 keinen Fördertarif mehr.

Laut ÖSG 2012 haben Betreiber von
mittleren und kleinen Wasser-
kraftanlagen eine Wahlmöglich-
keit. Ihnen stehen nach Maßgabe
vorhandener Mittel Investitionszu-
schüsse (max. 30 % der Investitionskosten; § 29)
zu. Alternativ können für neue oder revitalisierte
Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW Engpassleis -
tung Einspeisetarife beantragt werden, die
gestaffelt sind (Zonentarifmodell). Die Tarife für
im Jahr 2016 bei der OeMAG beantragte Pro-
jekte betragen je nach Art des Projektes und
produzierter Mengen unverändert zwischen
3,17 und 10,35 Euro-Cent/kWh. Neu und nur für
2016 vorgesehen ist ein Fördertarif für Strombo -
jen zwischen 12,32 und 13,32 Euro-Cent/kWh.

Laut Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012
der E-Control sind von Stromproduzenten, die in
das Stromnetz einspeisen, für Netzverluste und
Systemdienstleistungen Entgelte an die Netzbe -
treiber zu bezahlen.









Investieren in Erneuerbare Energie 2016 19
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