Page 19 - KK-Studie_Investieren_in EE_2016
P. 19
Österreich
Im Bereich Windkraftanlagen Diese Verordnung führt zu erhöhten Kosten,
wurde der neue Tarif für 2016 mit wodurch die Gewinne deutlich reduziert werden
9,04 Euro-Cent/kWh größenunab- können. Ebenso sind Kosten für Ausgleichse-
hängig verordnet. nergie ein erheblicher Kostenfaktor.
Im Bereich Photovoltaik wurde die
Förderhöchstgrenze von 200 kWp
pro Anlage beibehalten. Bei PV-An -
lagen größer 5 kWp und kleiner
200 kWp ergibt sich für Projekte,
die im Jahr 2016 einen Antrag bei der OeMAG
stellen und einen Vertrag abschließen können,
ein Tarif von 8,24 (2015: 11,50) Euro-Cent/kWh
für gebäudeintegrierte und für fassadeninte-
grierte PV-Anlagen. Weiters ist ein Investitions-
zuschuss von 40 % und maximal EUR 375/kWp
(alt: 30 %; maximal EUR 200/kWp) möglich. Der
Tarif für gebäudeintegrierte Anlagen sank somit
um stattliche 28,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
Für PV-Anlagen auf Freiflächen gibt es seit dem
Jahr 2015 keinen Fördertarif mehr.
Laut ÖSG 2012 haben Betreiber von
mittleren und kleinen Wasser-
kraftanlagen eine Wahlmöglich-
keit. Ihnen stehen nach Maßgabe
vorhandener Mittel Investitionszu-
schüsse (max. 30 % der Investitionskosten; § 29)
zu. Alternativ können für neue oder revitalisierte
Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW Engpassleis -
tung Einspeisetarife beantragt werden, die
gestaffelt sind (Zonentarifmodell). Die Tarife für
im Jahr 2016 bei der OeMAG beantragte Pro-
jekte betragen je nach Art des Projektes und
produzierter Mengen unverändert zwischen
3,17 und 10,35 Euro-Cent/kWh. Neu und nur für
2016 vorgesehen ist ein Fördertarif für Strombo -
jen zwischen 12,32 und 13,32 Euro-Cent/kWh.
Laut Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012
der E-Control sind von Stromproduzenten, die in
das Stromnetz einspeisen, für Netzverluste und
Systemdienstleistungen Entgelte an die Netzbe -
treiber zu bezahlen.
Investieren in Erneuerbare Energie 2016 19
Im Bereich Windkraftanlagen Diese Verordnung führt zu erhöhten Kosten,
wurde der neue Tarif für 2016 mit wodurch die Gewinne deutlich reduziert werden
9,04 Euro-Cent/kWh größenunab- können. Ebenso sind Kosten für Ausgleichse-
hängig verordnet. nergie ein erheblicher Kostenfaktor.
Im Bereich Photovoltaik wurde die
Förderhöchstgrenze von 200 kWp
pro Anlage beibehalten. Bei PV-An -
lagen größer 5 kWp und kleiner
200 kWp ergibt sich für Projekte,
die im Jahr 2016 einen Antrag bei der OeMAG
stellen und einen Vertrag abschließen können,
ein Tarif von 8,24 (2015: 11,50) Euro-Cent/kWh
für gebäudeintegrierte und für fassadeninte-
grierte PV-Anlagen. Weiters ist ein Investitions-
zuschuss von 40 % und maximal EUR 375/kWp
(alt: 30 %; maximal EUR 200/kWp) möglich. Der
Tarif für gebäudeintegrierte Anlagen sank somit
um stattliche 28,3 % im Vergleich zum Vorjahr.
Für PV-Anlagen auf Freiflächen gibt es seit dem
Jahr 2015 keinen Fördertarif mehr.
Laut ÖSG 2012 haben Betreiber von
mittleren und kleinen Wasser-
kraftanlagen eine Wahlmöglich-
keit. Ihnen stehen nach Maßgabe
vorhandener Mittel Investitionszu-
schüsse (max. 30 % der Investitionskosten; § 29)
zu. Alternativ können für neue oder revitalisierte
Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW Engpassleis -
tung Einspeisetarife beantragt werden, die
gestaffelt sind (Zonentarifmodell). Die Tarife für
im Jahr 2016 bei der OeMAG beantragte Pro-
jekte betragen je nach Art des Projektes und
produzierter Mengen unverändert zwischen
3,17 und 10,35 Euro-Cent/kWh. Neu und nur für
2016 vorgesehen ist ein Fördertarif für Strombo -
jen zwischen 12,32 und 13,32 Euro-Cent/kWh.
Laut Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012
der E-Control sind von Stromproduzenten, die in
das Stromnetz einspeisen, für Netzverluste und
Systemdienstleistungen Entgelte an die Netzbe -
treiber zu bezahlen.
Investieren in Erneuerbare Energie 2016 19