Page 18 - KK-Studie_Investieren_in EE_2016
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Das ÖSG 2012 legt für Strom aus erneuer- Mio. für Kleinwasserkraft und EUR 10 Mio. für
baren Energiequellen je nach Technologie, Biomasse. Der Resttopf von EUR 15 Mio. ist
Antragstellungszeitpunkt und Leistung eine zusätzlich für PV, Wasserkraft und Windkraft
Abnahmepflicht durch die Netzbetreiber fest. abrufbar und wird jährlich um je eine Mio.
Die Tarifhöhe selbst wird in einer separa- reduziert. Die Aufbringung der Fördermittel
ten Ökostromverordnung festgesetzt, die vom erfolgt über die Einhebung eines Ökostromzu-
Wirtschaftsminister erlassen wird. Die Durch- schlags (gestaffelt nach Netzebenen) und eines
führung der Förderverträge erfolgt über die Ökostromförderbeitrags von allen an das öffent -
OeMAG nach dem first-come-first-serve-Prin- liche Netz angeschlossenen Endverbrauchern.
zip. Die OeMAG ist zum Abschluss von Förder-
verträgen verpflichtet, solange die gesetzlich Die sogenannte Ökostromumlage (»Ökostrom-
vorgesehenen jährlichen Fördermittel (»För- zuschlag«) – eingehoben gemeinsam mit den
dertöpfe«) für neue Anlagen ausreichen. Keine Netzgebühren – steigt 2016 für einen österrei-
Kontrahierungspflicht nach dem ÖSG besteht chischen Durchschnittshaushalt von EUR 103,00
nur für PV-Anlagen mit weniger als 5 kWp und (brutto) im Jahr 2015 auf rund EUR 115,00. Ver-
Kleinwasserkraft mit mehr als 2 MW installier- antwortlich für den Anstieg sind der wachsende
ter Engpassleistung. Anteil an EE im österreichischen Strommix bzw.
sinkende Strompreise an den Börsen.
Auch 2016 erfolgte die Antragstellung zur För-
derung von Ökostromanlagen durch einen Tarif - Der Fördertarif wird nicht indexiert und bleibt
vertrag mit OeMAG zum dritten Mal nach 2014 während der gesamten Laufzeit unverändert.
am 7. Jänner 2016. Förderanträge an die OeMAG Der Vertragsabschluss erfolgt zu jenem Tarif,
können ausschließlich elektronisch über die der zum Zeitpunkt der Antragstellung in Gel-
Homepage eingebracht werden. Der Antrag tung war. Die Dauer der Tariflaufzeit für die stu -
erfolgt in zwei Schritten: Zuerst löst der Antrag - dienrelevanten Technologien (Windkraft, PV und
steller ein »Ticket«, danach wird der Förder- Kleinwasserkraft) beträgt 13 Jahre.
antrag vervollständigt. Nachzulesen ist dies in
den neuen Allgemeinen Bedingungen der Öko- Die Einspeisetarife für das Jahr 2016 wurden
stromabwicklungsstelle (AB-ÖKO). Erwähnens- in der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2015
wert für Antragsteller (für gebäudeintegrierte vom 23. Dezember 2015 und teilweise (nämlich
Anlagen) im Jahr 2016 ist jedenfalls auch der für Wind- und Kleinwasserkraft) für zwei Jahre
bereits in den Vorjahren gültige Ratschlag, nicht festgelegt – für 2016 und 2017 – und für PV für
nur »Fördertarif« anzukreuzen, sondern das das Jahr 2016. Für im Jahr 2016 bei der OeMAG
Feld »Fördertarif od. Netzparitätstarif« – sonst beantragte EE-Projekte gelten folgende Tarife,
werden die Anträge bei Erschöpfung des För- sofern sie einen Anerkennungsbescheid vom
derkontingents nicht im sogenannten Resttopf jeweiligen Landeshauptmann vorweisen kön-
(Netzparitätstarif) berücksichtigt! nen, die Fördertöpfe noch nicht ausgeschöpft
sind und binnen 36 Monaten nach Vertragsab-
Im Jahr 2016 steht ein Fördertopf – das soge- schluss die Inbetriebnahme abgeschlossen ist:
nannte jährlich zustehende Unterstützungs-
volumen – für neuerrichtete RES-Anlagen in
Höhe von EUR 46 Mio. zur Verfügung: EUR 11,5
Mio. für Windkraft, EUR 8 Mio. für PV, EUR 1,5











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