Page 26 - KK-Studie_Investieren_in EE_2016
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Alle bisherigen Ausschreibungen waren mehr- Das EEG unterscheidet zwischen Direktver-
fach überzeichnet. Die meisten der eingereich- marktung ohne Inanspruchnahme einer finan-
ten Projekte verfügten über eine Größe von 2 bis ziellen Förderung (»sonstige Direktvermark-
10 MWp und die kleinste bezuschlagte Anlage tung«) bzw. Direktvermarktung zum Zwecke der
hatte 499 kWp. Die durchschnittliche Förder- Inanspruchnahme einer Marktprämie (»geför-
höhe sank mit jeder Ausschreibung und lag im derte Direktvermarktung«). Diese Marktprämie
Dezember 2015 bei 8 Euro-Cent/kWh. Die vierte setzt sich aus dem jeweiligen gesetzlich vorge-
Ausschreibungsrunde – und somit die erste in schriebenen Fördersatz der Anlage abzüglich
2016 – erfolgte im Februar und ermöglichte des Durchschnittspreises (Marktwert) an der
erstmals Projekte auf Ackerflächen abzugeben. Strombörse für den jeweiligen Monat zusam-
Das von der Bundesnetzagentur vorgegebene men.
Ausschreibungsvolumen lag bei 125 MWp.
Marktprämie =
Seit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2014 ist auch EEG-Vergütung – Referenzmarktwert
die Fernsteuerbarkeit für alle EEG-Anlagen
obligatorisch, um die Marktprämie erhalten zu Wobei: Referenzmarktwert = Marktwert – Kompensation
können. Mit dem Ziel, dass der Direktvermark- in Höhe von 0,40 Euro-Cent/kWh 2
ter jederzeit die Ist-Einspeisung ablesen und
(gegebenenfalls) die Einspeiseleistung fern- Die genaue Förderhöhe zum Zeitpunkt der Inbe -
gesteuert reduzieren kann. Fernsteuerbarkeit triebnahme hängt auch weiterhin von dem in
muss innerhalb eines Monats nach Inbetrieb- den jeweiligen Vormonaten realisierten Zubau
nahme erfüllt werden. Das gilt seit 1. April 2015 ab (sogenannter »Atmender Deckel«). Bei
auch für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 Unter- bzw. Überschreiten des Zielkorridors für
in Betrieb genommen wurden (sogenannte die Degression von 2.400 bis 2.600 MW pro Jahr
Bestandsanlagen). wird die Basisdegression automatisch ange-
passt. Die Basisdegression beträgt bei PV 0,5 %.
Laut EEG 2014 Art. 1 § 5 wird unter Direktver-
marktung »die Veräußerung von Strom aus Der Eigenverbrauch von Neuanlagen mit min-
erneuerbaren Energien (…) an Dritte, es sei destens 10 kWp wird ja seit 2015 mit einer
denn, der Strom wird in unmittelbarer räum- EEG-Umlage belastet, nachdem davor eine
licher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht Befreiung gegolten hatte. Diese EEG-Umlage
durch ein Netz durchgeleitet« verstanden. Der ist vermindert (40 %) und wird sukzessive ange-
Betreiber einer EEG-Neuanlage > 100 kWp ist hoben von 30 % im Jahr 2015 auf 35 % im Jahr
ab 1. Jänner 2016 (alt: 500 kW) verpflichtet, 2016 und die vollen 40 % in 2017. Für Bestands-
den Strom selbst oder über ein Direktvermark- anlagen bleibt die sog. Eigenversorgung (d.h.
tungsunternehmen zu vermarkten. Durch die der erzeugte Strom wird vom Anlagenbetreiber
Einführung der Direktvermarktung werden für vor Ort selbst verbraucht) von der EEG-Umlage
PV-Neuanlagen bis 100 kWp zukünftig 100 % (derzeit 6,354 Euro-Cent/kWh ) befreit.
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der erzeugten Strommenge vergütet. Betreiber
einer neuen 10 bis 1.000 kWp PV-Anlage erhal- Ebenso wie in der PV-Branche existiert auch
ten einen Aufschlag von 0,40 Euro-Cent/kWh auf für Windenergie ein »Atmender Deckel«. Das
die Marktprämie (siehe unten). Dieser zusätzli- bedeutet, dass sich die Vergütung in Abhängig-
che Erlös soll den Mehraufwand der Direktver- keit von der Zubauleistung entwickelt. Ist der
marktung kompensieren. Zubau hoch, sinkt die Vergütung.

2 Anmerkung: Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 wurde die Zahlung einer Managementprämie aufgehoben und durch eine
Kompensationszahlung in Höhe von 0,40 Euro-Cent/kWh ersetzt. Neben der Managementprämie entfällt seit der 2014er Novelle
sowohl der Repowering-Bonus in der Höhe von 0,50 Euro-Cent/kWh als auch der Systemdienstleistungsbonus im Wert von
0,48 Euro-Cent/kWh.
3 Die EEG-Umlage wird aus dem EEG-Konto gespeist, wo private und gewerbliche Verbraucher einzahlen. Der Anstieg um 3 % in
2016 ist vor allem auf zwei Kostentreiber – nämlich vermehrte Netzanschlüsse Offshore und geringere Börsestrompreise –
zurückzuführen. Anmerkung: In Deutschland ist der Strompreis inkl. Steuern und Gebühren für private Haushalte am
26 zweithöchsten in Europa; nur Dänemark war in der Vergangenheit teurer.
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