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Deutschland

















fixen Einspeisepreisen (FiT; Feed-in-Tariff) NEU: Die Verringerung der Förderung bei nega-
innerhalb des von der Politik gewünschten Ziel - tiven Börsenpreisen besagt, dass für Neuan-
korridors (sog. »Atmender Deckel«) für PV- und lagen ab 500 kWp, die ab dem 1. Jänner 2016
auch für Windkraftanlagen. Der Deckel beein- ins Netz gehen, der Förderanspruch für den
flusst – je nach Zubaurate – alle drei Monate Zeitraum entfällt, in dem an mindestens sechs
den geltenden monatlichen Degressionsfak- aufeinanderfolgenden Stunden ohne Unterbre-
tor von 1 %. Die Degression hängt ab von den chung negative Börsenstrompreise auftreten.
Zubau-Raten neuer Anlagen und der damit
verbundenen Über- oder Unterschreitung des Seit der EEG-Novelle mit 1. August 2014 gilt
Zubau-Korridors von 2.400 bis 2.600 MW/Jahr. einerseits die verpflichtende Direktvermark-
Durch diese Regelung kann der Degressions- tung von Strom aus erneuerbaren Energiequel-
faktor jedes Quartal zwischen 2,8 % bei starker len (Anmerkung: ab 1. Jänner 2016 Direktver-
Überschreitung des Korridors und -1,5 % (bei marktungspflicht ab 100 kWp) und andererseits
starker Unterschreitung) fluktuieren. Die soge- spätestens 2017 die Höhe der Vergütungssätze/
nannten Ausbaukorridore sollen sicherstellen, Förderung für EE via Ausschreibungen zu ermit -
dass sowohl Onshore-Windenergie als auch teln.
Solarenergie einen jährlichen Zubau von bis
zu 2.500 MW erzielen. Darüber hinaus kommt Bei den ersten drei PV-Ausschreibungen wurden
es für die Projektanten automatisch zu gerin- durch die Bundesnetzagentur bereits im Jahr
geren Vergütungssätzen. Nach Erreichen des 2015 rund 500 MW in Pilotausschreibungen
Gesamtausbauziels (z. B. 52 GW bei PV) wird die abgewickelt, die vierte und erste PV-Ausschrei-
Tarifförderung gänzlich entfallen. bung in 2016 erfolgt im ersten Quartal 2016.
Seit dem 1. September 2015 ist eine finanzielle
Aktuell bedeutet das für PV-Anlagen: Nach- Förderung für neue Freiflächenanlagen nur
dem der Ausbau im jeweiligen zwölf-mona- mehr über Ausschreibungen erzielbar – sofern
tigen Vergleich in 2015 im 4. Quartal erneut ein beschlossener Bebauungsplan vorliegt und
unter dem Korridor geblieben ist, wurde seit über die gesamte Förderdauer der erzeugte
1. September 2015 der FiT für PV-Neuanlagen Strom eingespeist und nicht selbst verbraucht
nicht abgesenkt, sprich keine Degression ange - wird. Dafür erhält der erfolgreiche Bieter die
wendet. Die Vergütungssätze für PV bleiben Möglichkeit, eine beliebige PV-Freifläche mit
gemäß den Berechnungen der dafür zuständi- der Förderung zu errichten – wählt der Bieter
gen Bundesnetzagentur im Jahr 2016 vorerst einen anderen als den eingereichten Standort,
bis Juni unverändert. Würde der kumulierte bewirkt das eine Verminderung der Förderhöhe
zwölf-monatige Zubau um mehr als 1.400 MWp um 0,3 Euro-Cent/kWh. Mit Antrag zur Förde-
unter dem Korridor liegen, würde der FiT erst- rung erfolgt auch gleichzeitig die Anmeldung
mals sogar steigen. im Anlagenregister der Bundesnetzagentur und
die Entrichtung einer Erstsicherheit (EUR 4/
Je nach Jahr der Inbetriebnahme einer Anlage gebotenem kWp). Zehn Werktage nach Zuschlag
ergeben sich Einspeisepreise, die dann jedoch muss eine Zweitsicherheit (EUR 50/gebotenem
über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren kWp) entrichtet werden, um nicht die Förderung
zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme gelten zu verlieren.
und keiner Indexierung unterliegen.












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